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Vorlesung meets Praxis – das Zollfahndungsamt Dresden zum Handel mit bedrohten Tieren und Pflanzen am Campus Pillnitz der HTW Dresden

Der illegale Handel mit bedrohten Tieren und Pflanzen nimmt weltweit Platz vier in der Verbrechensstatistik nach Waffenhandel, Drogenschmuggel und Menschenhandel ein. Das war eine der Aussagen von René Hagen, Zollamtsinspektor des Zollfahndungsamtes Dresden.

Seine Aufgabe besteht in der Strafverfolgung von Reisenden genauso wie von gewerbsmäßigen Schmugglern, die Tiere und Pflanzen bedrohter Arten oder daraus hergestellte Teile und Produkte ohne Genehmigung nach Deutschland und damit in die Europäische Union einführen bzw. durch- oder ausführen. Geregelt sind die Vorschriften im Washingtoner Artenschutzübereinkommen, der entsprechenden EU-Verordnung 338/97 und dem Bundesnaturschutzgesetz. All das ist auch Thema des Moduls Planungsinstrumente/Naturschutzrecht im 4. Semester des Studiengangs Umweltmonitoring der HTW Dresden. In diesem Rahmen wurde ZAI Hagen von Herrn Prof. Jentzsch zu einem Vortrag eingeladen.

Zu dem interessanten Vortrag gehörte eine anschließende Diskussion und die Präsentation zahlreicher bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eingezogener Asservate. Welche Verbrechenstaktiken werden aufgedeckt? Was passiert mit den eingezogenen Asservaten und wie geht der Zoll damit um, wenn es sich um lebende Tiere oder Pflanzen handelt? Woran erkennt man überhaupt kritische Fälle, wenn es sich um verarbeitete Produkte handelt? Was ist verboten, was legal? Wie hoch sind die Strafen für TäterInnen? Auf die zahlreichen Fragen der Studierenden stand der Experte versiert und praxisrelevant Rede und Antwort und insbesondere die Möglichkeit die Asservate auch direkt in Augenschein nehmen zu können, hinterließ bei den Anwesenden einen nachhaltigen Eindruck. Allen war klar, dass für die präsentierten Kettchen, Taschen, Pantoffeln, Felle, Präparate, Kosmetikfläschchen und pseudomedizinischen Produkte, die im kleinen Hörsaal am Campus in Pillnitz ausgebreitet waren, Tiere bedrohter Arten getötet oder gefährdete Pflanzen aus ihren Lebensräumen entnommen wurden. Den Studierenden wurde das prüfungsrelevante Thema Washingtoner Artenschutzübereinkommen so auf überaus praxisrelevante Art und Weise vermittelt. Ihnen wurde aber auch einmal mehr bewusst, wie wichtig es ist, selbst darauf zu achten keine solchen Mitbringsel im Urlaubsgepäck zu haben. Denn letztlich gilt: Nichtwissens schützt vor Strafe nicht!

Link für weitere Infos rund um das Thema vom Zoll:

www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Artenschutz/artenschutz_node.html

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